1. Geltungsbereich und rechtliche Grundlage
Diese AML- und KYC-Richtlinie beschreibt die Pflichten und Verfahren, die Merkur Spielbank Bad Harzburg im Bereich der Geldwäscheprävention (Anti-Money Laundering, AML) und der Kundenidentifizierung (Know Your Customer, KYC) anwendet.
Als Anbieter von Glücksspieldienstleistungen in Deutschland ist Merkur Spielbank Bad Harzburg ein Verpflichteter im Sinne des deutschen Geldwäschegesetzes (GwG) sowie der einschlägigen Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV 2021). Darüber hinaus gelten die Vorgaben des EU-AML-Rahmens, einschließlich der kommenden EU-Geldwäscheverordnung (AMLR), die ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten Anwendung findet.
Ziel dieser Richtlinie ist es, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, die Identität aller Spieler zu verifizieren, Minderjährige vom Spielbetrieb auszuschließen sowie verdächtige Aktivitäten zu erkennen und zu melden.
2. Kundenidentifizierung (KYC)
2.1 Zeitpunkt der Identifizierung
Eine Identitätsprüfung erfolgt, bevor eine Geschäftsbeziehung aufgenommen wird oder spätestens vor der ersten Auszahlung von Gewinnen. Eine vollständige KYC-Prüfung wird in jedem Fall durchgeführt, wenn ein Spieler Gewinne auszahlen lassen möchte oder wenn Transaktionen den Schwellenwert von 2.000 EUR pro Einzeltransaktion oder über verbundene Transaktionen innerhalb von 24 Stunden erreichen oder überschreiten.
2.2 Erforderliche Dokumente
Zur Erfüllung der KYC-Anforderungen sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Identitätsnachweis: gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Altersnachweis: im Identitätsdokument enthalten (Geburtsdatum)
- Adressnachweis: aktuelle Verbrauchsabrechnung, Kontoauszug oder Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- Nachweis Zahlungsmittel: Scan der verwendeten Karte, Kontoauszug oder Screenshot des E-Wallet-Kontos
Alle eingereichten Dokumente müssen auf den Namen des registrierten Spielers ausgestellt sein. Dokumente Dritter werden nicht akzeptiert.
2.3 Verfahren zur Identitätsverifizierung
Die Überprüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt durch interne Compliance-Prozesse. Merkur Spielbank Bad Harzburg kann zusätzlich ein Selfie- oder Video-Ident-Verfahren anfordern, um die Übereinstimmung zwischen dem Spieler und dem vorgelegten Dokument zu bestätigen. Digitale Identifikationslösungen mit biometrischer Liveness-Prüfung können eingesetzt werden, sofern dies zur Sicherstellung der Compliance erforderlich ist.
2.4 Mindestalter
Die Teilnahme an Glücksspielen ist ausschließlich Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Durch technische und organisatorische Maßnahmen wird sichergestellt, dass Minderjährige keinen Zugang zum Spielbetrieb erhalten. Kann das Mindestalter nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, wird das Konto bis zur vollständigen Klärung gesperrt.
3. Sorgfaltspflichten (Customer Due Diligence)
3.1 Standardmäßige Sorgfaltspflichten
Bei Aufnahme einer Geschäftsbeziehung sowie bei Transaktionen ab dem Schwellenwert von 2.000 EUR werden standardmäßige Sorgfaltspflichten (Standard Customer Due Diligence, CDD) angewendet. Diese umfassen insbesondere:
- Feststellung und Überprüfung der Identität des Spielers
- Prüfung des wirtschaftlich Berechtigten
- Einschätzung des Zwecks und der Art der Geschäftsbeziehung
3.2 Verstärkte Sorgfaltspflichten
Bei Spielern, die als Hochrisiko-Kunden eingestuft werden, kommen verstärkte Sorgfaltspflichten (Enhanced Due Diligence, EDD) zur Anwendung. Dies gilt insbesondere für:
- Spieler mit ungewöhnlich hohem Transaktionsvolumen oder auffälligem Wettverhalten
- Spieler aus Ländern, die von der FATF als Hochrisikostaaten eingestuft werden
- politisch exponierte Personen (PEPs) und deren nahestehende Personen
- VIP-Spieler und Highroller
Im Rahmen der EDD können Nachweise zur Herkunft der Vermögenswerte (Source of Wealth) und der eingesetzten Mittel (Source of Funds) angefordert werden, darunter Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide oder Nachweise über Unternehmensbeteiligungen.
3.3 Risikobasierte Kundenkategorisierung
Alle Spieler werden auf Basis eines risikobasierten Ansatzes in Kategorien eingeteilt (Niedrig-, Mittel- oder Hochrisiko). Die Einstufung erfolgt unter anderem anhand von Transaktionsvolumen, Spielverhalten, Herkunftsland und weiteren relevanten Faktoren. Die Kategorisierung wird laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.
4. Laufende Überwachung und Transaktionsmonitoring
Transaktionen und Spieleraktivitäten werden fortlaufend auf Anzeichen von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder sonstigem missbräuchlichem Verhalten überwacht. Dazu gehören insbesondere:
- Erkennung ungewöhnlicher Transaktionsmuster, etwa strukturierte Einzahlungen unterhalb von Schwellenwerten (Smurfing)
- Überwachung von Auszahlungsverhalten und Spielaktivität im Verhältnis zu Einzahlungen
- Abgleich mit Sanktionslisten und PEP-Datenbanken
- Screening gegen das zentrale Selbstausschlussregister OASIS
Spieler, die im OASIS-Register gesperrt sind, werden vom Spielbetrieb ausgeschlossen und erhalten keine Marketingkommunikation.
5. Verdachtsmeldungen
Stellt Merkur Spielbank Bad Harzburg im Rahmen der Überwachung Sachverhalte fest, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten, besteht die gesetzliche Verpflichtung, eine Verdachtsmeldung (Suspicious Activity Report, SAR) an die zuständige Financial Intelligence Unit (FIU) zu erstatten. Die Erstattung einer Verdachtsmeldung erfolgt ohne Benachrichtigung des betroffenen Spielers (Tipping-off-Verbot).
6. Aufbewahrung von Unterlagen
Alle im Rahmen der KYC- und AML-Prozesse erhobenen Unterlagen und Aufzeichnungen werden für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren aufbewahrt. Dies umfasst insbesondere Identifikationsdokumente, Transaktionsprotokolle, Verdachtsmeldungen und Due-Diligence-Dokumentation. Die Aufbewahrung erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen der DSGVO.
7. Interne Organisation und Compliance-Funktion
Merkur Spielbank Bad Harzburg hat einen Geldwäschebeauftragten (Money Laundering Reporting Officer, MLRO) ernannt, der für die Umsetzung und Überwachung dieser AML- und KYC-Richtlinie verantwortlich ist. Es werden regelmäßige Schulungen für alle relevanten Mitarbeiter durchgeführt. Interne Verfahren zur Risikoanalyse, Kontrolle und Berichterstattung sind eingerichtet.
Eine unternehmensweite Risikoanalyse zur Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsgefahr wird regelmäßig aktualisiert und bildet die Grundlage für alle risikobasierten Maßnahmen.
8. Integration in staatliche Systeme
Merkur Spielbank Bad Harzburg ist technisch an die staatlichen Systeme LUGAS (Limit- und Aktivitätsüberwachung) und OASIS (Selbstausschluss) angebunden. Diese Systeme sind Bestandteil der Compliance-Architektur und ergänzen die internen AML- und KYC-Prozesse.
9. Zahlungsverkehr und Drittparteien
Alle Zahlungstransaktionen werden ausschließlich über lizenzierte Zahlungsdienstleister abgewickelt. Einzahlungen und Auszahlungen erfolgen ausschließlich auf das persönliche Konto des registrierten Spielers. Anonyme Zahlungsmethoden sowie Transaktionen über Drittparteien sind nicht zulässig. Zahlungsanbieter, die keine vollständige Nutzerverifikation vor Transaktionen gewährleisten, werden gemäß den Vorgaben der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) nicht akzeptiert.
10. Änderungen dieser Richtlinie
Merkur Spielbank Bad Harzburg behält sich vor, diese AML- und KYC-Richtlinie jederzeit anzupassen, insbesondere um geänderten gesetzlichen Anforderungen, regulatorischen Vorgaben oder internen Risikoeinschätzungen Rechnung zu tragen. Wesentliche Änderungen werden den Spielern in geeigneter Form mitgeteilt.

